Digitali­sierung

Der Berufstand der Steuer­berater befindet sich derzeit wie viele andere Berufe in einem starken Umbruch, der sich direkt auf den Arbeitsalltag auswirkt. Die Erwartungen der Mandanten wandeln sich immer stärker und digitale Prozesse gewinnen immer mehr an Bedeutung. Die sog. „Digital Natives“ sind die neue Unternehmer­generation, die auf digitale Geschäfts­modelle setzen und in Sachen Digitalisierung eine hohe Erwartungs­haltung an ihren Steuer­berater und die Finanz­verwaltung haben.

Ein großer Teil des Berufs­stands nutzt die heute bereits vorhandenen Möglich­keiten der elektronischen Daten­verarbeitung und Kommunikation. Die weitere Digitalisierung bietet eine große Chance und wird zur Effizienz­steigerung in der Steuer­berater­kanzlei führen, wenn sie ganze Prozess­bereiche umfasst und fehler­anfällige Medien­brüche und Mehrfach­arbeiten damit überflüssig macht. Die Bundes­steuer­berater­kammer treibt diese Entwicklung aktiv voran und begleitet entsprechende Gesetz­gebungs­verfahren intensiv. Digitale Lösungs­ansätze sollten aus Sicht der Bundes­steuer­berater­kammer zur Komplexitäts­reduzierung bspw. im Steuer­recht genutzt werden.
 

Digitaler Finanzbericht

Seit dem 1. April 2018 kann der „Digitale Finanz­bericht“ (DiFin) als bundes­weiter Standard zur Übermittlung von Jahres­abschlüssen an die am Verfahren teilnehmenden Finanz­institute genutzt werden.

Jahresabschlüsse können künftig an diese Banken und Sparkassen mit dem digitalen Verfahren übertragen werden, wodurch Medienbrüche vermieden werden. Der Digitale Finanzbericht nutzt einen einheitlichen elektronischen Verteilprozess an alle teilnehmenden Banken und Sparkassen auf der Basis des Formats der E-Bilanz. Übertragen werden die Abschlussdaten mit einer Technologie, die den derzeit aktuellen Sicherheitsanforderungen entspricht und die gesetzlichen Vorschriften zu Datenschutz und Datensicherheit einhält.

Die Bundessteuerberaterkammer hat zusammen mit dem Deutschen Steuerberaterverband e.V. (DStV) und dem Institut der Wirtschaftsprüfer e.V. (IdW) sowie den Finanzinstituten eine Haftungsklarstellungserklärung der Banken und Sparkassen gegenüber den am DiFin-Prozess beteiligten Steuerberatern erarbeitet und erreicht, dass der Berufsstand hier keine Nachteile bei der elektronischen Übermittlung zu befürchten hat.

Weitergehende Informationen sind unter https://www.digitaler-finanzbericht.de zu finden.


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